16) Chronik eines Skandals – Teil 2

Die IARC-Einstufung: Ein wissenschaftliches Erdbeben

Jahrzehntelang galt die – unter Druck entstandene – EPA-Entscheidung von 1991, die wir im vorigen Artikel besprochen haben, als maßgeblich. Im März 2015 erschütterte jedoch eine Neubewertung durch die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), eine spezialisierte Einrichtung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die etablierte Sichtweise. Ein Gremium unabhängiger internationaler Experten stufte Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ (Gruppe 2A) ein.

Diese Schlussfolgerung basierte auf einer umfassenden Sichtung der wissenschaftlichen Literatur und stützte sich auf drei Beweislinien:

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  1. Begrenzte Beweise für Krebs beim Menschen: Die IARC fand in mehreren epidemiologischen Studien einen Zusammenhang zwischen der Exposition gegenüber Glyphosat und einem erhöhten Risiko für das Non-Hodgkin-Lymphom, eine Form von Lymphdrüsenkrebs.
  2. Ausreichende Beweise für Krebs bei Versuchstieren: Die Agentur bestätigte die ursprünglichen Bedenken der EPA aus den 1980er Jahren bezüglich der Nierentumore bei Mäusen und zog weitere, neuere Tierstudien heran, die ebenfalls auf ein krebserregendes Potenzial hindeuteten.
  3. Starke Beweise für zugrundeliegende Mechanismen: Die IARC fand starke Belege dafür, dass Glyphosat Genotoxizität (DNA-Schäden) und oxidativen Stress verursachen kann – beides anerkannte Mechanismen der Krebsentstehung.

Ein fundamentaler Methodenstreit: Öffentlich vs. Geheim

Der Grund für die dramatisch abweichende Schlussfolgerung der IARC im Vergleich zu den meisten Regulierungsbehörden liegt in einem fundamentalen Unterschied in der Methodik und der zugrunde liegenden Datenbasis. Die IARC-Bewertung basierte ausschließlich auf öffentlich zugänglicher, von unabhängigen Experten begutachteter (peer-reviewed) wissenschaftlicher Literatur. Dieser Ansatz garantiert Transparenz und ermöglicht es der gesamten wissenschaftlichen Gemeinschaft, die Beweise zu prüfen und die Schlussfolgerungen nachzuvollziehen.

Im krassen Gegensatz dazu stützen sich Regulierungsbehörden wie die EPA in den USA und die europäische EFSA bei ihren Sicherheitsbewertungen primär auf unveröffentlichte Studien, die von den Pestizidherstellern selbst in Auftrag gegeben und finanziert werden. Diese Studien werden als Geschäftsgeheimnisse behandelt und sind der Öffentlichkeit und unabhängigen Wissenschaftlern nicht zugänglich.

Eine Analyse von Charles Benbrook legte diesen Kontrast schonungslos offen: Während sich die IARC auf peer-reviewte Studien stützte, von denen 70 % einen schädlichen Effekt nachwiesen, basierte die Bewertung der EPA hauptsächlich auf Industriestudien, von denen nur 1 % auf einen schädlichen Effekt hindeuteten, während 99 % zu einem negativen (also unbedenklichen) Ergebnis kamen.

Die Reaktion der Regulierer: Abwehr und Nebelkerzen

Anstatt die IARC-Einstufung als Weckruf und Anlass für eine kritische Überprüfung der eigenen Methoden zu sehen, gingen die europäischen Behörden EFSA und das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zum Gegenangriff über. Ihr Hauptargument war, die IARC führe lediglich eine abstrakte „Gefahrenbewertung“(hazard assessment) durch, während sie selbst das reale „Risiko“ (risk assessment) bewerteten.

Dieses Argument ist in mehrfacher Hinsicht irreführend. Erstens ist die Identifizierung einer Gefahr der notwendige erste Schritt jeder Risikobewertung. Zweitens widerspricht die Verharmlosung einer wahrscheinlich krebserregenden Gefahr dem strengen europäischen Vorsorgeprinzip, das bei solchen Stoffen ein hohes Schutzniveau vorschreibt. Dennoch schlossen sich zahlreiche andere nationale Regulierungsbehörden weltweit der Einschätzung von EPA und EFSA an und stellten die IARC als wissenschaftlichen Außenseiter dar.

Erkenntnisse und Implikationen

Der Glyphosat-Fall legt eine fundamentale Kluft offen, die man als die „zwei Welten der Wissenschaft“ bezeichnen könnte. Auf der einen Seite steht die transparente, öffentlich überprüfbare Wissenschaft, wie sie von der IARC praktiziert wird. Auf der anderen Seite steht die geheime, von der Industrie kontrollierte „regulatorische Wissenschaft“, auf die sich Behörden wie EPA und EFSA verlassen. Die diametral entgegengesetzten Schlussfolgerungen sind eine direkte Folge dieser unterschiedlichen Datenbasen. Es handelt sich nicht um eine unterschiedliche Interpretation derselben Fakten, sondern um die Bewertung zweier völlig unterschiedlicher Datensätze – einer, der mehrheitlich auf Gefahren hindeutet, und einer, der sie mehrheitlich verneint.

Die konzertierte Reaktion der Regulierungsbehörden, die IARC-Bewertung mit dem „Hazard vs. Risk“-Argument abzutun, war eine strategische Kommunikationskampagne. Sie diente dazu, die Öffentlichkeit zu beruhigen und die Notwendigkeit strengerer Regulierungen zu untergraben. Sie verschleiert die Tatsache, dass die Identifizierung einer wahrscheinlichen krebserregenden Gefahr nach dem in der EU geltenden Vorsorgeprinzip bereits ein regulatorisches Handeln hätte erfordern müssen, anstatt sie als rein theoretisches Problem abzutun.

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