Im Mittelpunkt der Diskussion um die Sicherheit von Pestiziden in Europa steht, wie wir in diesem Artikel zeigen werden, die Kritik an den wissenschaftlichen Schwachstellen des Zulassungsverfahrens. In den Artikeln der vorigen Woche haben wir jedoch vorab ein beunruhigendes Muster offengelegt, das weit über fachliche Meinungsverschiedenheiten hinausgeht: die systematische und bewusste Untergrabung der wissenschaftlichen und regulatorischen Prozesse durch Industrie-Akteure.
Bevor wir im aktuellen Artikel die fundamentalen, wissenschaftlichen und politischen Mängel des europäischen Zulassungssystems im Detail betrachten, möchten wir noch einmal kurz die von uns bereits dokumentierten Fakten in Erinnerung rufen, die zeigen, wie die Grundlagen der Sicherheitsbewertung von Pestiziden aktiv manipuliert wurden und werden.

- Wir haben gezeigt, dass entscheidende offizielle Bewertungsberichte, wie der des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zu Glyphosat, zu großen Teilen auf Plagiaten aus den Antragsdossiers der Hersteller basierten. Dabei wurden nicht nur beschreibende Texte, sondern auch die wissenschaftlichen Schlussfolgerungen der Industrie direkt übernommen.
- Gleichzeitig hat sich gezeigt, dass interne Dokumente von Konzernen wie Monsanto die gängige Praxis des „Ghostwritings“ belegen: Wissenschaftliche Artikel wurden von Firmenmitarbeitern verfasst und anschließend unter dem Namen scheinbar unabhängiger Akademiker veröffentlicht, um einen nicht vorhandenen wissenschaftlichen Konsens zu erzeugen.
- Darüber hinaus haben wir gezeigt, wie unabhängige wissenschaftliche Institutionen gezielt angegriffen werden. Nach der Einstufung von Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ durch die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), startete Monsanto eine aggressive Kampagne, um die Glaubwürdigkeit der Agentur und ihrer Wissenschaftler zu zerstören.
- Wir haben das erschreckende Gesamtbild durch Fälle von direkter statistischer Manipulation abgerundet, bei denen unliebsame Studienergebnisse, wie ein signifikanter Anstieg von Tumoren bei Mäusen, durch nachträgliche Änderungen der Datenbasis neutralisiert wurden.
- Diese aktiven Manipulationen sind Teil eines größeren Problems der strukturellen Korruption, bekannt als „Regulatory Capture“. Dies manifestiert sich nicht nur in der aktiven Kollaboration hochrangiger Beamter mit der Industrie zur Abwendung kritischer Untersuchungen, sondern auch im institutionalisierten Einfluss industriefinanzierter Organisationen wie dem International Life Sciences Institute (ILSI) auf die wissenschaftlichen Gremien der EU.
Die von uns belegten Vorkommnisse sind dabei nicht nur Einzelfälle, sie sind gleichzeitig Ursache und Folge eines Systemversagens, um das es in unserem heutigen Artikel gehen wird.
Teil I: Fundamentale Mängel in der Risikobewertung
Das europäische Pestizid-Zulassungssystem wird nicht nur in Bezug auf einzelne Pestizidzulassungen durch Industrie-Akteure korrumpiert, auch seine wissenschaftliche Grundlage ist in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft bzw. industriefreundlich gestaltet.
Die realen Risiken, die von Pestizidprodukten in der Praxis ausgehen, werden in diesem Verfahren defacto nicht abgebildet. Durch die Anwendung veralteter toxikologischer Modelle, die Prüfung von Substanzen, die nicht der tatsächlichen Exposition entsprechen, und die systematische Ignoranz gegenüber kombinierten und langfristigen Effekten wird ein Sicherheitsniveau suggeriert, das einer Überprüfung in der Realität nicht standhält.
Prüfung von Wirkstoffen vs. realen Formulierungen
Das vielleicht gravierendste Defizit im Zulassungsverfahren für die Langzeitrisikobewertung, wie etwa die Karzinogenität, ist die fast ausschließliche Fokussierung auf den isolierten „Wirkstoff“ (z. B. Glyphosat) anstelle der tatsächlich verkauften und angewendeten kommerziellen „Formulierungen“ (z. B. Roundup). Diese Produkte sind komplexe Mischungen, die neben dem Wirkstoff eine Vielzahl von Beistoffen, sogenannten Adjuvantien, enthalten. Diese Zusatzstoffe sollen die Wirksamkeit des Pestizids erhöhen, indem sie beispielsweise die Haftung an der Pflanze verbessern oder das Eindringen in die Zellen erleichtern.
Die wissenschaftliche Evidenz zeigt eindeutig, dass diese Formulierungen aufgrund synergistischer Effekte zwischen dem Wirkstoff und den Adjuvantien eine erheblich höhere Toxizität aufweisen können als der reine Wirkstoff allein. Eine In-vitro-Studie aus dem Jahr 2014 von Mesnage, Defarge, de Vendômois und Séralini kam zu dem Ergebnis, dass acht von neun getesteten kommerziellen Pestizidformulierungen für menschliche Zellen bis zu 1000-mal toxischer waren als ihre deklarierten Wirkstoffe. Diese Erkenntnis wird als ein „allgemeines Prinzip der Pestizidtoxikologie“ beschrieben. Dieses Prinzip wird durch weitere Forschung gestützt. Eine systematische Übersichtsarbeit von Nagy et al. aus dem Jahr 2019 bestätigte, dass die Mehrheit der verglichenen Studien eine erhöhte Toxizität der Endprodukte feststellte, die auf die Wechselwirkungen der Adjuvantien zurückzuführen war.
Der regulatorischen Rahmen innerhalb der EU ignoriert jedoch die Tatsache, dass Adjuvantien die Toxizität des Endprodukts verändern können, indem keinerlei umfassende Langzeittests der Formulierung gefordert werden.
Die „Monsanto Papers“ enthüllten darüber hinaus, dass den Herstellern dieser Mangel im Zulassungsverfahrens bewusst ist. Eine Monsanto-Toxikologin räumte bereits 2003 intern ein, dass das Unternehmen nicht behaupten könne, Roundup sei nicht krebserregend, da es „nicht die notwendigen Tests an der Formulierung durchgeführt hat, um diese Aussage zu treffen“.
Die Diskrepanz zwischen der Prüfung des Wirkstoffs und der realen Toxizität der Formulierung ist kein geringfügiges Versäumnis, sondern ein systemischer Konstruktionsfehler des regulatorischen Prozesses. Das wahre Risiko des vermarkteten Produkts wird tatsächlich niemals bewertet, was eine systematische Unterschätzung der Gefahr zur Folge hat und eine „Illusion der Sicherheit“ erzeugt.

Unbewertete Toxizität von Pestizid-Metaboliten
Das Zulassungsverfahren versagt auch bei der adäquaten Berücksichtigung von Abbauprodukten (Metaboliten), die beim Zerfall von Pestiziden in der Umwelt oder im Körper entstehen. Diese Substanzen können persistenter und/oder toxischer sein als der ursprüngliche Wirkstoff.
Eine in der Fachzeitschrift Environment International veröffentlichte Studie ergab, dass fast die Hälfte der Transformationsprodukte von vier gängigen Pestiziden stärkere endokrin wirksame (hormonell schädigende) Effekte zeigten als ihre jeweiligen Ausgangsstoffe. So erwiesen sich beispielsweise zwei Metaboliten des schnell abbaubaren Pestizids Fenoxaprop-ethyl als hochtoxisch, indem sie die Genexpression um das 5,8- bis 12-fache erhöhten.
Indem keine umfassenden toxikologischen Daten über umweltrelevante Metaboliten als Voraussetzung für die Zulassung gefordert werden, erlaubt das System die Freisetzung potenziell gefährlicher Substanzen in die Umwelt, ohne deren gesamten „toxischen Lebenszyklus“ vollständig zu verstehen.
Gifte, die in Kleinstdosen wirken
Das gesamte regulatorische System basiert darüber hinaus auf dem traditionellen toxikologischen Grundsatz „Allein die Dosis macht das Gift“, ein Prinzip, das für endokrin wirksame Chemikalien (EDCs) nicht gilt. Diese Substanzen können bereits in extrem niedrigen Dosen schädlich sein und weisen oft nicht-monotone Dosis-Wirkungs-Kurven (NMDRCs) auf, bei denen niedrigere Dosen stärkere Effekte haben können als höhere. Das derzeitige System, das auf der Festlegung von Höchstwerten basiert, ist für diese Art von Gefahr ungeeignet.
Eine umfassende wissenschaftliche Übersichtsarbeit in Endocrine Reviews, die über 800 Studien analysierte, kam zu dem Schluss, dass es „bemerkenswert häufig“ vorkommt, dass sehr geringe Mengen von EDCs tiefgreifende gesundheitsschädliche Auswirkungen haben. Die Autoren stellen explizit fest, dass bei EDCs „die Wirkungen niedriger Dosen nicht durch die bei hohen Dosen beobachteten Wirkungen vorhergesagt werden können“.
Trotz dieses wissenschaftlichen Konsenses haben sich die Regulierungsbehörden nur langsam angepasst. Während das EU-Recht (Verordnung 1107/2009) vorschreibt, dass EDCs nicht zugelassen werden dürfen, es sei denn, die Exposition ist vernachlässigbar, wird die Umsetzung durch Verzögerungen und Widerstand von Mitgliedstaaten behindert.Dies führt dazu, dass bekannte EDCs wie Buprofezin (Schilddrüse), Cyprodinil und Fludioxonil (Sexualhormone) durch wiederholte Verlängerungen auf dem Markt bleiben.
Das Versäumnis, sich an die Erkenntnisse der Endokrinologie anzupassen, stellt ein fundamentales Versagen in der regulatorischen Toxikologie dar. Das System wendet weiterhin ein lineares Hochdosis-Modell auf ein nicht-lineares Niedrigdosis-Problem an. Die rechtlichen Instrumente zur Gewährleistung der Sicherheit (Höchstmengen, ADI-Werte) sind konzeptionell ungeeignet, die Öffentlichkeit vor den spezifischen Risiken von EDCs zu schützen.

Vernachlässigung von chronischer Toxizität und „Cocktail-Effekten“
Außerdem konzentriert sich das Risikobewertungsverfahren auf einzelne Substanzen und akute Toxizität und ignoriert das reale Szenario einer langfristigen, niedrig dosierten Exposition gegenüber Mischungen aus mehreren Pestiziden – den sogenannten „Cocktail-Effekt“.
Staatliche Tests zeigen, dass Pestizid-Cocktails allgegenwärtig sind. Ein britischer Bericht fand in über einem Drittel des getesteten Obsts und Gemüses Rückstände von mehr als einem Pestizid. Im Jahr 2017 wiesen 87,5 % der getesteten Birnen Cocktails auf, und eine Probe Trauben enthielt 14 verschiedene Pestizide. Eine groß angelegte Human-Biomonitoring-Studie in fünf EU-Ländern fand bei 84 % der Teilnehmer mindestens zwei Pestizide im Körper.
Eine wachsende Zahl von Belegen zeigt, dass diese Mischungen schädlicher sein können als die Summe ihrer Einzelteile. Studien an menschlichen Zellen belegen, dass kombinierte Wirkungen zur Entstehung von Krebszellen und zur Störung des Hormonsystems führen können.
Trotz dieser Evidenz bewertet das Regulierungssystem die Sicherheit von Chemikalien einzeln. Dieses Modell der Einzelstoffbewertung ist eine Fiktion, die die chemische Realität unserer Lebensmittelversorgung und Umwelt nicht widerspiegelt. Dies schafft ein regulatorisches Vakuum, in dem die synergistischen und kumulativen Effekte der realen Exposition offiziell ignoriert werden, was bedeutet, dass die gesamte toxische Belastung für Bevölkerung und Ökosysteme unbekannt und unreguliert ist.

Unterschätzung der Auswirkungen auf die Biodiversität
Doch damit ist die Aufzählung der Systemfehler noch nicht abgeschlossen: Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist zu eng gefasst. Die aktuellen UVP-Leitlinien konzentrieren sich auf eine begrenzte Anzahl von Surrogat-Arten (z. B. Vögel, Honigbienen, Regenwürmer) und berücksichtigen die Auswirkungen auf Amphibien, Reptilien, Pilze oder Wildpflanzen nicht ausreichend. Der Prozess ignoriert weitgehend indirekte Effekte auf die Nahrungskette. Herbizide reduzieren beispielsweise die Unkrautpopulationen, was wiederum die Nahrungsquellen für Insekten verringert und sich auf die Vögel auswirkt, die sich von ihnen ernähren.
Der wissenschaftliche Konsens verbindet den intensiven Pestizideinsatz mit dramatischen Rückgängen der Biodiversität, einschließlich eines Rückgangs der Biomasse fliegender Insekten um mehr als 75 % in deutschen Schutzgebieten und einer Halbierung der Feldvogelpopulationen in Europa.
Die UVP behandelt die Umwelt als eine Sammlung einzelner Organismen, die auf akute Vergiftung getestet werden, anstatt als ein komplexes, vernetztes System. Dieser reduktionistische Ansatz ist nicht in der Lage, systemische ökologische Störungen vorherzusagen oder zu verhindern.
Abhängigkeit von intransparenten Industriestudien
Last but not least ist, wie wir in früheren Artikeln bereits besprochen haben, die Datengrundlage des Zulassungssystems höchst fragwürdig. Diese Datengrundlage besteht in hohem Maße aus ‚nicht von Fachkollegen geprüften‘ (non-peer-reviewed), unveröffentlichten Studien, die von den Pestizidherstellern selbst finanziert und in Auftrag gegebenwerden. Diese Studien werden oft als „vertrauliche Geschäftsinformationen“ (Confidential Business Information, CBI) deklariert, was eine unabhängige wissenschaftliche Überprüfung verhindert.
Dies steht im krassen Gegensatz zur Methodik unabhängiger Gremien wie der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) der WHO, die sich ausschließlich auf öffentlich zugängliche, ‚von Fachkollegen geprüfte‘ (peer-reviewed) wissenschaftliche Literatur stützt. Dieser Unterschied in den Datenpools ist ein Hauptgrund für die unterschiedlichen Schlussfolgerungen zur Karzinogenität von Substanzen wie Glyphosat.
Die Qualität dieser Industriestudien ist zudem fragwürdig. Eine unabhängige Analyse von 53 von der Industrie finanzierten Studien, die für die Wiederzulassung von Glyphosat eingereicht wurden, ergab, dass nur zwei den modernen wissenschaftlichen Standards entsprachen, während 17 fehlerhaft und 34 inakzeptabel waren.
Dieses System schafft eine tiefgreifende Informationsasymmetrie zugunsten des Antragstellers. Indem die Industrie die Erstellung und die erste Interpretation der primären Sicherheitsdaten kontrolliert und diese historisch vor einer unabhängigen Überprüfung geschützt hat, setzt sie effektiv die Bedingungen der wissenschaftlichen Debatte. Die Regulierungsbehörde wird nicht als unabhängiger Ermittler positioniert, sondern als Prüfer eines kuratierten, vorverpackten Dossiers.

Teil II: Verfahrenstechnische und politische Fehler
Doch selbst wenn wir von der aktiven Manipulation des Zulassungsverfahrens durch die Industrie und den daraus resultierenden wissenschaftlichen Mängeln absehen, ist die prozedurale und politische Mechanik des EU-Systems so beschaffen, dass sie den Status quo begünstigt, gefährliche Substanzen auf dem Markt hält und die Umsetzung sinnvoller Veränderungen verhindert. Bürokratische Trägheit, politische Unentschlossenheit und eklatante Datenlücken führen zu einem System, das seinen eigenen Schutzzielen nicht gerecht wird.
Die politische Natur von Rückstandshöchstgehalten (MRLs)
Rückstandshöchstgehalte (Maximum Residue Levels, MRLs) sind keine rein wissenschaftlichen Sicherheitsschwellen, sondern oft politisch und wirtschaftlich motiviert. Wenn Rückstände in Lebensmitteln den MRL überschreiten, ist eine gängige Reaktion nicht die Reduzierung des Pestizideinsatzes, sondern die Anhebung des gesetzlichen Grenzwertes, um die bestehenden Praktiken zu legalisieren.
Ein klares Beispiel für die politische Natur von MRLs zeigt sich im Vereinigten Königreich nach dem Brexit. Zwischen 2022 und 2024 schwächte Großbritannien die MRLs für 49 verschiedene Pestizide bei über 100 Lebensmitteln ab.So wurde der MRL für das Insektizid Chlorantraniliprol in Tee um das 4000-fache und der MRL für Glyphosat in Bohnen um das 7,5-fache erhöht. Diese Änderungen passten die britischen Standards an die oft schwächeren internationalen Standards des Codex Alimentarius an – ein Schritt, der eher von der Handelspolitik als von neuen gesundheitswissenschaftlichen Erkenntnissen getragen wurde.
Die Praxis der Anhebung von MRLs offenbart eine grundlegende Umkehrung des Vorsorgeprinzips. Anstatt dass sich die landwirtschaftliche Praxis an die Sicherheitsgrenze anpasst, wird die Sicherheitsgrenze angepasst, um die landwirtschaftliche Praxis zu legitimieren.
Der legale Export verbotener Pestizide
Das industriefreundliche EU-System erlaubt darüber hinaus einen tiefgreifenden ethischen Widerspruch: Pestizide, die aufgrund inakzeptabler Risiken für Gesundheit oder Umwelt in der EU verboten sind, können legal in der EU hergestellt und in Länder mit schwächeren Vorschriften exportiert werden.
Allein im Jahr 2018 meldeten EU-Länder den Export von 81.615 Tonnen Pestiziden, die 41 verschiedene, in der EU für die Landwirtschaft verbotene Wirkstoffe enthielten. Die Mehrheit dieser Exporte ging an Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Dieser Handel hat in den letzten Jahren zugenommen.
Diese verbotenen Pestizide kehren danach als Rückstände in importierten Lebensmitteln in die EU zurück, ein Phänomen, das als „Bumerang-Effekt“ bekannt ist. Ein Bericht von PAN Europe fand Rückstände von verbotenen Substanzen wie dem erbgutverändernden Carbendazim und bienenschädlichen Neonicotinoiden in in Europa verkauften Lebensmitteln, insbesondere in Tee (38,3 % der Proben), Kaffee (22,7 %) und Gewürzen (12,5 %).
Diese Praxis institutionalisiert einen globalen Doppelstandard im Gesundheits- und Umweltschutz und zeigt, dass das EU-Regulierungssystem, obwohl es (theoretisch) die eigenen Bürger schützt, aus wirtschaftlichen Gründen an der Ausfuhr und am Rückimport von Schäden beteiligt ist.
Politischer Stillstand und technokratische Entscheidungen
Auch ist der politische Prozess zur Erneuerung oder zum Verbot umstrittener Substanzen anfällig für Blockaden, wobei große Mitgliedstaaten sich oft einer klaren Position enthalten. Diese „politische Feigheit“ zwingt die nicht direkt gewählte EU-Kommission, die endgültige Entscheidung auf der Grundlage von Verfahrensregeln zu treffen, was den Prozess der demokratischen Rechenschaftspflicht entzieht.
Die Wiederzulassung von Glyphosat im Jahr 2023 ist ein Paradebeispiel dafür. Bei der entscheidenden Abstimmung im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) am 13. Oktober 2023 wurde keine qualifizierte Mehrheit erreicht. Wichtige Mitgliedstaaten, darunter Deutschland und Frankreich, enthielten sich der Stimme, was zu der Pattsituation führte. Als auch der anschließende Berufungsausschuss keine qualifizierte Mehrheit erzielte, war die EU-Kommission rechtlich verpflichtet, die Erneuerung selbst zu beschließen, was sie auch tat und die Zulassung von Glyphosat bis Dezember 2033 verlängerte.
Die Abstimmungsstruktur ermöglicht es den nationalen Regierungen, ein doppeltes Spiel zu spielen: Sie können die heimische Anti-Pestizid-Lobby durch Enthaltung oder Gegenstimmen besänftigen, während sie wissen, dass das Fehlen einer qualifizierten Mehrheit gegen eine Substanz wahrscheinlich dazu führt, dass die Kommission sie standardmäßig wieder zulässt.
Systematische Nutzung „technischer Verlängerungen“
Die gesetzliche Bestimmung zur vorübergehenden Verlängerung der Zulassung eines Pestizids bei verzögerter Neubewertung – gedacht als seltene Ausnahme – ist zu einer routinemäßigen, systematischen Praxis geworden. Dadurch bleiben potenziell gefährliche Chemikalien jahrelang über ihr Ablaufdatum hinaus ohne aktuelle Sicherheitsbewertung auf dem Markt.
Ein Bericht von PAN Europe aus dem Jahr 2022 ergab, dass allein im Jahr 2021 136 Wirkstoffzulassungen durch solche Verlängerungen (gemäß Artikel 17 der Verordnung 1107/2009) verlängert wurden, was fast 30 % aller zugelassenen Pestizide ausmacht. Diese Praxis ist besonders bei den gefährlichsten Substanzen, den „Substitutionskandidaten“ (Candidates for Substitution, CfS), verbreitet. Von 54 zugelassenen CfS hatten 50 (93 %) mindestens eine Verlängerung erhalten. Die längste Verlängerung betrug 9 Jahre für die Substanz Ziram. Die systemische Nutzung von Verlängerungen zeigt ein kritisches Versagen der Verwaltungskapazität und/oder des politischen Willens. Sie hat das Kernprinzip der befristeten Zulassungen faktisch ausgehebelt und untergräbt direkt die Schutzziele der Verordnung.
Die Folgen von Datenlücken und unzureichender Überwachung
Der EU fehlen umfassende, harmonisierte Daten über den tatsächlichen Einsatz von Pestiziden. Dies macht es unmöglich, die realen Umweltbelastungen oder Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung wirksam zu überwachen, den Erfolg von Reduktionszielen zu bewerten. Es ist unmöglich irgendeine aussagekräftige Überwachung der Auswirkungen zugelassener Produkte nach dem Inverkehrbringen durchzuführen.
Die Europäische Umweltagentur (EUA) stellt fest: „Daten über den Pestizideinsatz sind auf EU-Ebene derzeit nicht verfügbar“. Die einzige verfügbare EU-weite Annäherungsgröße sind Verkaufsdaten von Eurostat, die jedoch ein schlechter Indikator für den tatsächlichen Einsatz und das Risiko sind.
Im Gegensatz zu anderen regulierten Sektoren wie Medizinprodukten, wo die Überwachung nach dem Inverkehrbringen (Post-Market Surveillance, PMS) ein gesetzlich vorgeschriebenes, proaktives System ist, gibt es kein vergleichbares, systematisches Überwachungssystem für die realen Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen von Pestiziden.
Das Fehlen dieser Rückkopplungsschleife macht das System unfähig, aus seinen Fehlern zu lernen oder unvorhergesehene Folgen zu erkennen, was einen Zustand permanenter Unsicherheit über die wahren Auswirkungen des Systems festschreibt.
Schlussfolgerung
Die Analyse des europäischen Pestizid-Zulassungsverfahrens offenbart ein System, das in seinen Grundfesten fehlerhaft und durch eine Vielzahl von wissenschaftlichen, prozeduralen und politischen Mängeln gekennzeichnet ist. Die Summe dieser Defizite führt zu einer systematischen Unterschätzung der Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt.
Erstens ist die wissenschaftliche Risikobewertung unzureichend, da sie die Realität des Pestizideinsatzes ignoriert. Die Prüfung isolierter Wirkstoffe anstelle der weitaus toxischeren kommerziellen Formulierungen, die Vernachlässigung gefährlicher Metaboliten, die Unanwendbarkeit traditioneller toxikologischer Modelle auf endokrine Disruptoren sowie die unzureichende Berücksichtigung von Langzeitfolgen und „Cocktail-Effekten“schaffen eine „Sicherheitsillusion“, die durch wissenschaftliche Evidenz widerlegt wird.
Zweitens sorgen verfahrenstechnische und politische Mängel für eine systemische Trägheit, die den Status quo zementiert. Die politische Natur von Grenzwerten, die ethisch fragwürdige Praxis des Exports verbotener Pestizide, die Verantwortungsdiffusion durch politische Blockaden bei wichtigen Entscheidungen und die routinemäßige Verlängerung von Zulassungen ohne aktuelle Risikoprüfung halten gefährliche Substanzen auf dem Markt. Das Fehlen umfassender Nutzungsdaten und einer echten Überwachung nach der Zulassung bedeutet, dass die EU „im Dunkeln reguliert“ und nicht in der Lage ist, die tatsächlichen Auswirkungen ihrer Entscheidungen zu bewerten.
Die Ursache dafür sind – drittens – strukturelle Interessenkonflikte und „Regulatory Capture“, die die Grenzen zwischen Regulierungsbehörden und der Industrie verwischt haben. Die aktive Kollaboration von Beamten mit Unternehmen und der institutionalisierte Einfluss von industriefinanzierten Lobbygruppen wie ILSI auf die wissenschaftlichen Gremien der EFSA haben die Unabhängigkeit der Aufsicht untergraben.
Viertens wird dieser fehlerhafte Prozess durch aktive Manipulation und die Untergrabung der wissenschaftlichen Integrität weiter korrumpiert. Dokumentierte Fälle von Plagiat in behördlichen Bewertungsberichten, das „Ghostwriting“ von Studien durch die Industrie und aggressive Kampagnen zur Diskreditierung unabhängiger wissenschaftlicher Gremien wie der IARC zeigen, dass das System nicht nur passiv versagt, sondern aktiv zugunsten kommerzieller Interessen beeinflusst wird.
Zusammengenommen zeichnen diese Punkte das Bild eines Systems, das seinem eigenen Anspruch, ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt zu gewährleisten, nicht gerecht wird. Es ist ein System, das anfällig für Manipulationen ist, von veralteten wissenschaftlichen Annahmen ausgeht und durch politische und bürokratische Trägheit gelähmt wird. Eine grundlegende Reform, die auf echter wissenschaftlicher Unabhängigkeit, Transparenz und der konsequenten Anwendung des Vorsorgeprinzips basiert, ist unerlässlich, um einen wirksamen Schutz der Bevölkerung und Umwelt zu gewährleisten.


