29) Pestizide: Das leicht lösbare Problem

100% Bio bis 2050. Warum das technisch leicht realisierbar ist und wer daran arbeitet, es zu verhindern.

Wo wir stehen

Im ersten Teil dieses Artikels haben wir die Diagnose gestellt. Pestizide sind die einzigen Novel Entities, die mit der Absicht freigesetzt werden, biologisches Leben zu vernichten. Sie zerstören die Biodiversität, sind in jedem menschlichen Körper nachweisbar und verursachen allein in der Europäischen Union Jahr für Jahr messbare Schäden in Milliardenhöhe. Mit der Anerkennung von Parkinson als Berufskrankheit hat das rechtliche System begonnen, einen ersten Teil dieser Schäden zu bestätigen.

Die Frage, die unsere Diagnose offen ließ, lautete: Warum bleibt das System trotzdem stabil? Warum werden in der EU jedes Jahr neue Wirkstoffe zugelassen, alte Zulassungen verlängert, Grenzwerte je nach politischer Lage angehoben oder gesenkt?

Die Antwort hat zwei Teile. Der erste betrifft drei Faktoren, die die Wahrheit über Pestizide systematisch verschleieren. Der zweite betrifft die Architektur des Zulassungssystems, das diese Verschleierung nicht zufällig zulässt, sondern strukturell ermöglicht.

Drei Faktoren der Verschleierung

Die wissenschaftliche Beweislage zu Pestiziden ist seit Jahren erdrückend. Dass sie in der politischen und regulatorischen Praxis dennoch kaum Wirkung entfaltet, hat mit drei Faktoren zu tun, die zusammengenommen den Eindruck erzeugen, das System sei sicher.

Faktor 1: Grenzwerte als politische Konstrukte. Im öffentlichen Diskurs gelten Rückstandshöchstgehalte (RHG, englisch MRL für Maximum Residue Level) oft als toxikologisch hergeleitete Sicherheitsschwellen. Das sind sie nicht. Sie sind primär Handelsstandards, die sich an der „Guten Agrarpraxis” orientieren — also an dem, was unter normalen Anbaubedingungen an Rückständen zu erwarten ist. Sie werden je nach Bedarf angehoben oder gesenkt.

Ein Beispiel: Das Insektizid Acetamiprid in Äpfeln. 2007 lag der Grenzwert bei 0,1 Milligramm pro Kilogramm. 2011 wurde er um den Faktor sieben auf 0,7 Milligramm angehoben — eine politische Anpassung. 2024 schlug die EFSA nach Identifizierung neurotoxischer Risiken für die kindliche Gehirnentwicklung eine Senkung auf 0,07 Milligramm vor — also auf weniger als ein Hundertstel des dazwischenliegenden Höchstwerts. Konsumenten waren also in den dazwischenliegenden Jahren Mengen ausgesetzt, die nach heutigem Wissensstand als Risiko für die kindliche Hirnentwicklung gelten.

Ein zweites Beispiel. Großbritannien hat zwischen 2022 und 2024 — nach dem Brexit — die Grenzwerte für 49 Pestizide auf über 100 Lebensmitteln abgeschwächt, um die nationalen Standards an die schwächeren internationalen Standards anzupassen. Der Grenzwert für das Insektizid Chlorantraniliprol in Tee wurde dabei um den Faktor 4.000 erhöht — nicht aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, sondern aufgrund handelspolitischer Erwägungen.

Faktor 2: Metaboliten oft toxischer als der Wirkstoff. Ein Pestizid, das im Boden, im Wasser oder im Körper abgebaut wird, verschwindet nicht. Es zerfällt zu Metaboliten — Abbauprodukten, die ihre eigene biologische Wirkung haben. Studien zeigen, dass nahezu die Hälfte aller untersuchten Transformationsprodukte stärkere endokrine Effekte (Effekte auf das Hormonsystem) verursachen als die Ausgangssubstanz.

Atrazin ist das Lehrbuchbeispiel dafür. Das Herbizid wurde in der EU bereits 2003 verboten. Seine Metaboliten gehören aber bis heute zu den häufigsten Grenzwertüberschreitern im europäischen Grundwasser. Die Belastung dauert Jahrzehnte über das Verbot der Muttersubstanz hinaus an. Im Zulassungsverfahren werden Metaboliten nicht in derselben Tiefe geprüft wie die Muttersubstanz. Was geprüft und zugelassen wird, ist also nicht das, was später in der Umwelt und im Körper wirkt.

Faktor 3: Der Cocktail-Effekt. Das eigentlich entscheidende Problem ist, dass Menschen nicht einer einzelnen Substanz ausgesetzt sind, sondern Dutzenden gleichzeitig. Bei 84 Prozent der untersuchten Europäer wurden in den HBM4EU-Studien zwei oder mehr Pestizide gleichzeitig im Körper gefunden. Bei behandlungsintensiven Obstsorten weisen drei Viertel der Lebensmittelproben Mehrfachrückstände auf.

Wechselwirkungen zwischen diesen Substanzen werden im regulatorischen System bisher kaum systematisch berücksichtigt. Wo sie wissenschaftlich untersucht wurden, sind die Befunde ernst. Eine Studie der Forschergruppe um Robin Mesnage zeigte 2014, dass acht von neun untersuchten kommerziellen Pestizidformulierungen — also die Mischungen, die tatsächlich auf die Felder gesprüht werden — bis zu 1.000-fach toxischer für menschliche Zellen waren als die jeweils als Wirkstoff deklarierten Einzelsubstanzen. Mehrere Substanzen, die einzeln als nicht-toxisch klassifiziert sind, können in Kombination die Giftigkeit anderer Stoffe massiv verstärken.

Das aktuelle Zulassungssystem managt damit, wie Wissenschaftler es formuliert haben, ein Problem, das in der realen Welt nicht existiert: die Belastung mit einem isolierten Einzelstoff. Das tatsächliche Problem — die universelle Mischexposition — bleibt weitgehend ungeprüft und unreguliert.

Die Architektur des Versagens

Diese drei Faktoren sind keine Zufälle. Sie sind Symptome eines Zulassungssystems, das in seinem Kern fehlerhaft konstruiert ist. Vier strukturelle Punkte verdienen Aufmerksamkeit.

Wirkstoff statt Formulierung. Im EU-Zulassungsverfahren wird primär der reine Wirkstoff geprüft — also etwa Glyphosat. Was tatsächlich auf die Felder gesprüht wird, ist aber nicht der reine Wirkstoff, sondern eine kommerzielle Formulierung wie Roundup, die neben dem Wirkstoff sogenannte Beistoffe enthält. Diese Beistoffe sollen die Aufnahme in die Pflanze verbessern, die Haftung erhöhen, die Wirkung verstärken. Sie verändern damit auch die Toxizität für andere Lebewesen, einschließlich des Menschen.

Eine interne Notiz aus dem Jahr 2003, die im Zuge späterer Gerichtsverfahren öffentlich wurde, fasste das Problem unfreiwillig zusammen: Eine Toxikologin des Herstellers schrieb, das Unternehmen könne nicht behaupten, Roundup sei nicht krebserregend, weil es die für eine solche Aussage notwendigen Tests an der Formulierung, also am Endprodukt, nie durchgeführt habe. Was zugelassen wird, ist nicht das Produkt, das verkauft wird. Das ist ein massiver Konstruktionsfehler.

Industriestudien als Geschäftsgeheimnis. Die toxikologischen Studien, auf denen Zulassungsentscheidungen basieren, werden von den antragstellenden Unternehmen selbst in Auftrag gegeben und finanziert. Sie werden den Behörden vorgelegt, der Öffentlichkeit und unabhängigen Wissenschaftlern aber als „vertrauliche Geschäftsinformation” vorenthalten. Eine systematische Überprüfung der Studienqualität ist damit kaum möglich.

Im Fall Glyphosat ist im Lauf juristischer Verfahren dennoch eine solche Überprüfung gelungen. Eine unabhängige Analyse der 53 zentralen Genotoxizitätsstudien, die der EU für die Wiederzulassung 2017 vorgelegt wurden, kam zu einem vernichtenden Ergebnis: Genau zwei Studien entsprachen den geltenden wissenschaftlichen Standards. Siebzehn waren mängelbehaftet. Vierunddreißig wurden als inakzeptabel bewertet.

Dasselbe Pestizid, dass von der Industrie in ihren eigenen Studien als unbedenklich eingestuft wurde, führte bei der Internationalen Agentur für Krebsforschung der WHO, der IARC, zur Einstufung als „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen”. Denn die IARC arbeitet ausschließlich mit öffentlich zugänglichen, peer-reviewten Studien. Und von den dort ausgewerteten Studien fanden rund 70 Prozent eine schädliche Wirkung. Bei den Industriestudien, auf die sich die EU-Behörden stützten, fanden 99 Prozent keine schädliche Wirkung.

Regulatorische Vereinnahmung. Im Idealfall prüft eine Zulassungsbehörde den Antrag der Industrie unabhängig und kritisch. Im realen europäischen System ist diese Prüfung an mehreren Punkten kompromittiert.

Im Jahr 2017 wurde durch eine vom Europäischen Parlament beauftragte Untersuchung dokumentiert, dass der entscheidende deutsche Bewertungsbericht des Bundesinstituts für Risikobewertung zur Wiederzulassung von Glyphosat in weiten Teilen ein Plagiat war. In den Kapiteln, in denen die Behörde die wissenschaftliche Literatur zu Gesundheitsrisiken bewerten sollte, waren über 50 Prozent des Textes wortwörtlich aus dem Antrag der Industrie übernommen. In manchen Abschnitten lag der Plagiatsanteil bei über 90 Prozent. Die „unabhängige” Behördenbewertung war eine Abschrift des Antrags, dessen Bewertung sie eigentlich vornehmen sollte.

Wissenschaftler in den Beratungsgremien der EFSA oder den Behörden, die für die Regulierung zuständig sind, hatten und haben in vielen Fällen Verbindungen zu industriefinanzierten Lobbyorganisationen wie dem International Life Sciences Institute (ILSI). Personal wechselt zwischen Behörden und Industrie hin und her — der sogenannte Drehtür-Effekt. Die Grenze zwischen Reguliertem und Regulierendem ist an vielen Stellen unscharf geworden.

Die Wiederzulassung als Routine. Ein weiteres Symptom dieser zutiefst fehlerhaften Architektur ist die Art und Weise, wie aktuelle Zulassungsentscheidungen getroffen werden. Im Herbst 2023, trotz der IARC-Einstufung als wahrscheinlich krebserregend, trotz milliardenschwerer Vergleichszahlungen des Herstellers in den USA, trotz einer von über einer Million EU-Bürgern unterzeichneten Bürgerinitiative für ein Verbot, wurde Glyphosat in der EU für weitere zehn Jahre zugelassen — bis 2033. Bei den entscheidenden Abstimmungen im zuständigen Ausschuss enthielten sich die großen Mitgliedstaaten Deutschland und Frankreich der Stimme. Damit war die Europäische Kommission, eine nicht direkt gewählte Exekutive, gezwungen, im Alleingang zu entscheiden — und entschied in ihrem eigenen Sinne.

Eine ähnliche Routine zeigt sich bei den sogenannten technischen Verlängerungen. Eine eigentlich als Ausnahme gedachte Bestimmung erlaubt es, Wirkstoffzulassungen über das Ablaufdatum hinaus zu verlängern, wenn die Neubewertung verzögert ist. 2021 betrafen solche Verlängerungen 136 Wirkstoffe — fast 30 Prozent aller in der EU zugelassenen Pestizide. Bei den als besonders gefährlich eingestuften „Substitutionskandidaten” hatten 93 Prozentmindestens eine solche Verlängerung. Was als Ausnahme angelegt war, ist zur Regel geworden.

Die Lösung

So komplex die Architektur des Versagens ist, so einfach ist die Lösung. Sie hat im Wesentlichen drei Komponenten, die sich aus der Analyse der vorangegangenen Artikel dieser Serie ergeben.

Was wir nicht brauchen, was wir behalten dürfen. Die Forderung lautet nicht, auf jeden Pflanzenschutz zu verzichten. Sie lautet, auf chemisch-synthetische Pestizide zu verzichten. Biologische Pestizide — Mikroorganismen, Pflanzenextrakte, Pheromone, mit Sorgfalt auch klassische Mittel wie Kupfer und Schwefel — bleiben verfügbar. Sie sind nicht harmlos und brauchen Monitoring; aber ihre Toxizität liegt um Größenordnungen unter der synthetischer Wirkstoffe.

Eine vergleichende Analyse der jeweils zugelassenen Substanzen kommt zu einem klaren Ergebnis: 55 Prozent der konventionell zugelassenen Pestizidwirkstoffe tragen behördliche Gefahrenhinweise. Bei den im Bio-Landbau zugelassenen Substanzen sind es 3 Prozent. Was hier gefordert wird, ist nicht der Verzicht auf Pflanzenschutz, sondern der Verzicht auf die gefährlichsten Giftklassen.

Der Ertragsabschlag und sein Konter. Eine korrekte Auseinandersetzung mit dieser Forderung räumt zunächst einen Punkt ein. Bio-Erträge liegen im globalen Mittel rund 20 bis 25 Prozent unter konventionellen Erträgen — das ist der sogenannte Yield-Gap. Diese Differenz ist real. Sie wäre ein gewichtiges Gegenargument, wenn das gegenwärtige System primär dazu diente, Menschen zu ernähren. Das tut es jedoch nicht.

Drei Viertel der weltweiten Agrarernten werden heute nicht direkt von Menschen verzehrt, sondern an Tiere verfüttert. Bei der Umwandlung von Pflanzenkalorien in tierische Kalorien gehen je nach Tierart zwischen 75 und 99 Prozent der eingesetzten Energie verloren. Ein Kilogramm Rindfleisch erfordert im globalen Durchschnitt 7 bis 10 Kilogramm Getreide. Die Effizienzlücke des konventionellen gegenüber dem ökologischen Anbau ist also klein im Vergleich zur Effizienzlücke, die das System selbst durch den Umweg über den Tiermagen produziert.

Die zwei Hebel der Agrarwende. Eine vollständige Umstellung auf ökologischen Landbau wird machbar, sobald zwei andere Hebel gleichzeitig gezogen werden. Erstens: die Feed-no-Food-Strategie — also die schrittweise Reduktion des Anbaus von Tierfutter auf fruchtbarem Ackerland. Wenn Getreide direkt von Menschen verzehrt wird statt über die ineffiziente Filterstufe des Tiermagens, wächst die verfügbare Kalorienmenge deutlich schneller, als die Bio-Erträge sinken. Zweitens: die Halbierung der Lebensmittelverschwendung. Heute landet ein Drittel aller produzierten Lebensmittel im Müll oder verdirbt. Allein 28 Prozent der weltweiten Agrarfläche produzieren damit für die Tonne. Eine Halbierung dieser Verschwendung schafft einen erheblichen zusätzlichen Puffer.

Das SOLm-Modell von Adrian Muller und Kollegen, eine vielzitierte quantitative Studie aus dem Jahr 2017, hat diese Kombination durchgerechnet. Das Ergebnis: Eine vollständige Umstellung auf 100 Prozent ökologischen Landbau, kombiniert mit einer Halbierung der Lebensmittelverluste und einer konsequenten Feed-no-Food-Strategie, kann bis 2050 mehr als neun Milliarden Menschen ernähren — bei geringerem Flächenverbrauch als heute, mit ausgeglichenem Stickstoffhaushalt und einer Pestizidbelastung, die auf null sinkt.

Das ist kein utopischer Entwurf, sondern eine sorgfältige Modellrechnung, die die Annahmen der Kritiker des Bio-Landbaus mit deren eigenen Zahlen widerlegt. Die Hindernisse einer solchen Umstellung sind nicht agronomisch und nicht ernährungsphysiologisch. Sie sind politisch.

Synthese

Was hier vorgeschlagen wird, ist nicht „eine Welt ohne Schädlingsschutz”. Es ist eine Welt ohne unnötige chemische Vergiftung — bei voller Ernährungssicherheit für eine wachsende Weltbevölkerung. Durch diese eine Maßnahme wird die bei Weitem aktivste und folgenreichste Substanzklasse innerhalb der Belastungsgrenze für Novel Entities zurück in den sicheren Bereich gebracht. Diese eine Maßnahme kann mit einem einzigen politischen Federstrich umgesetzt werden: ein Zulassungsverbot für chemisch-synthetische Pestizide, kombiniert mit einer schrittweisen Reduktion des Futtermittelanbaus auf fruchtbarem Ackerland.

Dass dieser Federstrich seit Jahrzehnten ausbleibt, hat nichts mit fehlender Wissenschaft zu tun. Es hat nichts mit fehlender Machbarkeit zu tun. Es hat damit zu tun, dass eine Industrie mit jährlich über 15 Milliarden US-Dollar an kombinierten Gewinnen — die „Großen Vier” Bayer, Syngenta, Corteva und BASF — kein wirtschaftliches Interesse an dieser Umstellung hat. Und damit, dass das politische System bisher keinen Weg gefunden hat, die Interessen der Industrie zu überstimmen.

Genau hier liegt die Aufgabe der demokratischen Öffentlichkeit. Der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide ist ein rein politisches Problem mit einer klaren, technisch verfügbaren Lösung.

Übergang

Damit endet unsere Auseinandersetzung mit Pestiziden — der ersten und vielleicht gefährlichsten Substanzklasse innerhalb der Novel Entities. Die zweite Substanzklasse, die mengenmäßig dominiert und qualitativ ein eigenes, anders gelagertes Problem darstellt, ist Plastik. Es ist, wie eingangs erwähnt, in praktisch jedem Ökosystem nachweisbar — vom Marianengraben bis ins menschliche Blut.

Plastik unterscheidet sich von Pestiziden in einem entscheidenden Punkt. Es ist nicht giftig, weil es geschaffen wurde, um zu töten. Es ist giftig, weil es dazu geschaffen wurde, niemals abgebaut zu werden. Welche Folgen das für die Belastungsgrenze der Novel Entities hat und welche Lösungswege bestehen, ist Gegenstand des nächsten Artikels dieser Serie.

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